Montag, 12. August 2013

Ein bisschen Science-Fiction...

Zentrale Ermittlungsstelle zur Erfassung und Aufklärung von sozialem Unrecht und von Verstößen sowie Verbrechen gegen die Menschlichkeit
 
Protokoll über die Anhörung des Herrn Knut Radler, ehemals Fallmanager im Jobcenter Hoch-Heimingen, aufgezeichnet am 12.08.2023
 
 
Anwesende:  
                     Sozialhauptkommissar Kuhlmann (Befrager)
                                            Sozialoberkommissar Wilke (Befrager und Protokollführer)
       Polizeiobermeister Kruse (Aufsicht)
     Herr Knut Radler (zu Befragender)
 
Beginn der Befragung: 10:05 Uhr
 
SHK Kuhlmann:
Herr Radler, Sie waren vom 01.05.2006 bis zur Auflösung der Bundesagentur für Arbeit sowie sämtlicher ihr unterstehenden Stellen kurz nach der politisch-gesellschaftlichen Wende im Frühjahr diesen Jahres im Jobcenter Hoch-Heimingen als bis dahin als solcher bezeichneter Fallmanager tätig. Wie Ihnen zuvor bereits schriftlich als auch mündlich erläutert wurde, werden Ihnen folgende, im Rahmen der Ausübung dieser Tätigkeit begangene Straftaten zur Last gelegt: Nötigung, Willkür im Amt, Missachtung elementarer Grundrechte der Ihnen anvertrauten Menschen sowie fahrlässige Tötung. Bitte nehmen Sie zu diesen Vorwürfen Stellung.
 
Herr Radler:
Ehrlich gesagt, Herr Kommissar, ich weiß eigentlich gar nicht, was ich hier überhaupt soll. Ich habe mich in den gesamten knapp 17 Jahren im Jobcenter Hoch-Heimingen bei all meinen Entscheidungen, die ich als Fallmanager zu treffen hatte, strikt an die seinerzeit für meinen Aufgabenbereich geltenden Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften gehalten. Wie man daraus nun diese hanebüchenen Vorwürfe ableiten kann, das ist mir nun wirklich vollkommen schleierhaft.
 
SHK Kuhlmann:
Also bitte, Herr Radler, gerade Sie in Ihrer Funktion hätten wohl wissen können, ja wissen müssen, dass auch in jener Zeit alle Gesetze und weiteren Rechtsvorschriften in keinem einzigen Punkt gegen die im Grundgesetz eindeutig aufgeführten Grundrechte verstoßen durften. Und das zumindest weite Teile gerade des SGB II klare Verstöße gegen diese Grundrechte beinhalteten, das dürfte wohl mittlerweile unbestritten sein.
 
Herr Radler:
Herr Kommissar, ich bitte Sie. Meinen Sie ernsthaft, mir und meinen damaligen Kollegen und Kolleginnen hätte es zugestanden, das SGB II samt Inhalten auf seine Verfassungsmäßigkeit zu prüfen? Uns kleinen Lichtern innerhalb der BA stand sowas schon mal allein aufgrund unserer fehlenden juristischen Ausbildung ja wohl überhaupt nicht zu (lacht). Und wo kämen wir denn hin, wenn jeder Mitarbeiter die seiner Tätigkeit zugrunde liegenden gesetzlichen Bestimmungen vor jeder Entscheidung erst noch ausführlich auf seine Kompatibilität mit dem Grundgesetz abklopfen würde (schüttelt mit dem Kopf)?
 
SOK Wilke:
Nun, es gab auch damals schon hinreichend Möglichkeiten, sich auch außerhalb des eigenen Dienstzimmers entsprechend ausführlich zu informieren, wenn man denn wollte natürlich nur. Das Wort "Internet" ist Ihnen aber schon ein Begriff, oder?
 
Herr Radler (belustigt):
Ja glauben Sie denn, ich hätte nach Feierabend nichts Besseres zu tun gehabt, als mir irgendwo im Internet irgendwelche schwammigen Abhandlungen über die Verfassungsmäßigkeit des SGB II rauszuklamüsern? Abends war ich einfach immer nur platt, und außerdem hat man ja auch noch ein Familienleben, nicht wahr? Und ob das SGB II nun in Teilen Grundrechte beschnitten oder verletzt hat oder nicht, darüber hatten nun mal andere die Deutungshoheit und nicht ich oder meine Kollegen. Und nun kommen Sie endlich mal zum Punkt. Was genau soll Ihre Vorwürfe gegen mich überhaupt rechtfertigen?
 
SHK Kuhlmann:
Tja, Herr Radler, aufgrund der uns zahlreich vorliegenden, von Ihnen verfassten, unterschriebenen und an Ihre, damals so genannten, Kunden verschickten dienstlichen Schreiben sowie den Aussagen von uns bereits befragter ehemaliger Kunden von Ihnen sahen wir uns eindeutig dazu veranlasst, die Ermittlungen hinsichtlich der erwähnten Vorwürfe gegen Sie einzuleiten.
 
Herr Radler:
Das ist ja wohl alles nur ein schlechter Scherz, oder?
 
SOK Wilke:
Nein, Herr Radler, lustig ist das alles garantiert nicht. Dann wollen wir jetzt einfach mal konkret werden: Schon das erzwingen einer Unterschrift unter die Eingliederungsvereinbarung mittels Androhung von Sanktionen stellte damals und stellt auch heute bereits eine Grundrechtsverletzung dar, nämlich der Vertragsfreiheit.
 
Herr Radler:
Das sind doch juristische Haarspaltereien.
 
SOK Wilke:
Das mögen vielleicht Sie so sehen und wohl auch manche Ihrer ehemaligen Kollegen und Kolleginnen, Ihre ehemaligen Kunden hingegen wohl eher nicht. Dann hätten wir da noch das ebenfalls durch Sanktionsandrohung erzwungene Hineinpressen ihrer Kunden in Leih- und Zeitarbeit und andere nur geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse. Mal abgesehen davon, dass beides eindeutig den Tatbestand der Nötigung in vielen hundert Fällen über die Jahre hinweg erfüllt, wurde durch dieses Hineinpressen außerdem noch das Grundrecht auf freie Berufs- und Arbeitsplatzwahl verletzt.
 
Herr Radler:
Na Sie sind ja lustig. Was hätte ich denn sonst machen sollen? Es gab doch außer diesen keine regulären Stellen mehr weit und breit! Und was meinen Sie wohl, was für einem Druck von oben jeder einzelne von uns ausgesetzt war? Die oben, die wollten immer nur positive Zahlen von uns geliefert bekommen, die sie dann an die hohen Herrschaften im Ministerium weiterleiten konnten. Da bist du als kleiner Fallmanager froh über jeden Kunden, den du irgendwo parken kannst. Da ist es einem letztlich völlig egal, wie, wo und für wie lange! Glauben Sie, ich hätte Lust gehabt, mich auf einmal auf der anderen Seite vom Tisch wiederzufinden? Das hätte nämlich auch für mich ruckzuck gehen können, wenn ich nicht regelmäßig die gewünschten Zahlen geliefert hätte.
 
SHK Kuhlmann:
Im verhängen von Sanktionen gegen Ihre Kunden waren Sie ebenfalls recht aktiv, wie man so lesen und hören konnte.
 
Herr Radler:
Das musste nun mal sein. Sie glauben ja gar nicht, mit was für Vögeln man es da manchmal so zu tun bekam. Einige musste man dann eben entsprechend disziplinieren und sich die sozusagen erziehen. Ganz schlimm waren übrigens immer diese Oberschlauen mit höherer Schulbildung und nach Möglichkeit noch irgendwelchen Diplomen in der Tasche. Mal ehrlich, selbst wenn die vorher schon 30 Jahre oder länger irgendwo beschäftigt waren, richtig gearbeitet haben die doch im Grunde genommen auch noch nie so wirklich, oder? Diese Klugscheißer hatten meine Kollegen und ich jedenfalls ganz besonders gefressen. Denen haben wir aber ganz schnell klar gemacht, wer jetzt das Sagen hat und ans richtige arbeiten gebracht haben wir die auch. Da hatten wir ja durchaus so unsere betriebsinternen Mittel und Wege für (zwinkert SHK Kuhlmann mit einem Auge zu).

SOK Wilke:
Mehreren hundert Kunden von Ihnen haben Sie während Ihrer 17-jährigen Tätigkeit im Jobcenter Hoch-Heimingen im Rahmen von Sanktionsmaßnahmen die Leistungen gekürzt. In 45 Fällen wurde es sogar für 3 Monate auf Null gekürzt. Gemäß Grundgesetz jedoch stand und steht noch immer ausnahmslos jedem Menschen hierzulande, auch im Hinblick auf den Bezug staatlicher Transferleistungen, ein gleichzeitig die Menschenwürde als auch das Existenzminimum gewährleistendes Einkommen zu. Durch eine Leistungskürzung wird dieses menschenwürdige Existenzminimum allerdings zum Teil deutlich unterschritten bzw. bei Kürzung auf Null überhaupt nicht mehr gewährleistet. Also auch hier ein klarer Grundrechtsverstoß.

Herr Radler:
Ich sagte ja bereits, dass sich über solche Dinge andere einen Kopf hätten machen müssen. Es gab hierzu aber zu keiner Zeit eindeutige Urteile des Bundesverfassungsgerichts, soweit mir das bekannt ist. Und es kann doch selbst heute allen Ernstes niemand von uns kleinen Fallmanagern erwarten, dass ausgerechnet wir bei all dem Druck von oben und dem enormen Arbeitspensum so quasi nebenbei noch Verfassungswächter gespielt hätten.

SHK Kuhlmann:
12 Ihrer Kunden haben nach so einer von ihnen verfügten Auf-Null-Sanktionierung Ihre Wohnungen wegen infolgedessen vom Jobcenter nicht mehr gezahlter Mieten durch Zwangsräumung verlassen müssen. 3 davon sind dauerhaft obdachlos geworden und in den darauffolgenden Wintern erfroren. Acht weitere Sanktionierte haben jeweils wenige Tage nach Erhalt Ihres Schreibens Suizid verübt. Da wären wir dann bei dem Vorwurf der fahrlässigen Tötung in 11 Fällen.

Herr Radler (heftig erregt):
Also das ist ja jetzt ein ganz starkes Stück! Wie hier nach der politischen Frühjahrswende mit Leuten, die einfach nur ihre Arbeit gemacht haben, umgegangen wird, das ist schon allerhand! Ich wiederhole es gern noch mal: Ich habe mich bei all meinen Entscheidungen stets an die für meinen Bereich gültigen Gesetze und Vorschriften gehalten! Jede von mir verhängte Sanktion und auch alles andere entsprach vollkommen dem jeweils gültigen Recht. Und es gehörte nicht zu meinen Aufgaben, da irgendwas eigenmächtig rein oder raus zu interpretieren.

SOK Wilke:
Ihnen ist auch in einer stillen Stunde nicht einmal der Gedanke gekommen, dass diese 11 Todesfälle in direktem Zusammenhang mit den von verhängten Sanktionen stehen könnten?

Herr Radler (empört):
Sagen Sie mal, spinnen Sie jetzt komplett? Nochmal: Ich habe mich auch bei den Sanktionen ausschließlich an bestehendes Recht gehalten! Und noch was: Stehen Sie mal unter so einem enormen Dauerdruck, nach oben hin immer wieder die dort erwartet guten Zahlen liefern zu müssen!
Das diese Typen wegen meiner Sanktionen damals erfroren sind oder sich deswegen um die Ecke gebracht haben, das ist jedenfalls vollkommen ausgeschlossen! Das ist doch wohl offensichtlich, oder etwa nicht?(schaut dabei abwechselnd zu SHK Kuhlmann und SOK Wilke)
Und ich kann schon mal gar nicht in die Köpfe anderer Menschen sehen! Ich konnte darum selbst beim besten Willen nicht wissen, ob mir da nun einer gegenüber sitzt, der auch mal eine ein bisschen härtere Gangart vertragen kann, oder so ein kleines Sensibelchen, das noch zusätzlich vielleicht nicht mehr alle Latten am Zaun hat. Außerdem hätten die sich ja vorher überlegen können, wie sie sich mir gegenüber zu verhalten haben, dann wären sie auch nicht sanktioniert worden.
Glauben Sie etwa, mir hätte das sanktionieren eine innere Freude bereitet oder mir vielleicht gar Lustgefühle beschert? Nein, Nein, meine Herren, ich habe nichts weiter getan als das, wofür ich vom Jobcenter eingestellt und wofür ich dann letztlich auch bezahlt wurde. Und das stets innerhalb der geltenden Rechtsnormen. Ich habe mir jedenfalls absolut nichts vorzuwerfen! Und ein schlechtes Gewissen lasse ich mir von Ihnen schon gar nicht einreden!

SHK Kuhlmann:
Herr Radler, hier will Ihnen niemand was einreden. Wir halten uns lediglich an die Faktenlage und zwar so, wie sie sich anhand des Beweismaterials derzeit für uns darstellt.
Gab es denn eigentlich eine schriftliche Anweisung zur verstärkten Verhängung von Sanktionen?

Herr Radler (wieder ruhiger):
Nein, die gab es selbstverständlich nicht. Aber in den Teambesprechungen wurde uns von den Teamleitern immer wieder eingebläut, dass wir verantwortlich mit dem Geld der Steuerzahler umzugehen und folglich absolut jede Einsparmöglichkeit konsequent zu nutzen hätten. Tja, und wo war für uns das größte und am einfachsten zu verwirklichende Einsparpotential zu finden? Bei den Kunden nun mal! In diesen Besprechungen wurde uns jedenfalls mitgeteilt, wir könnten gemäß mündlicher Vorgabe von oben bei der Suche nach Einsparmöglichkeiten bei den Kunden gern auch etwas flexibler und pfiffiger vorgehen. Wir würden aber bestimmt schon verstehen, wie das gemeint sei. Wie sagte unser Teamleiter mal so schön? "Merkt Euch eines: Wer immer eifrig einspart, der darf bleiben und nur der oder die kommt hier auch in Zukunft beruflich weiter voran.".

SOK Wilke:
Es gab vor einigen Jahren ja durchaus auch mal die eine oder andere kritische Stimme aus Ihren eigenen Reihen bezüglich der Verfassungswidrigkeit bestimmter Teile des SGB II sowie dem allgemeinen Umgang etlicher Fallmanager mit den Kunden. Haben Sie damals davon denn nichts mit bekommen?

Herr Radler:
Ach, Sie meinen das da vor ungefähr 10 Jahren. Diese Hahnemann oder wie die noch mal hieß.

SOK Wilke:
Frau Hannemann, ja.

Herr Radler:
Ach die. Naja, die hat einfach nicht kapieren wollen, dass sie nun mal in erster Linie ihrem Arbeitgeber verpflichtet ist und eben nicht ihren Kunden. Die haben sie ja dann auch, ich glaube 2015 war das, für unzurechnungsfähig erklärt, weil sie ums verrecken keine Ruhe geben wollte, und in der Folge als gemeingefährlich in der `Geschlossenen´ weggesperrt. Aber nach der Wende im Frühjahr wurde sie wohl wieder umgehend auf freien Fuß gesetzt, wie ich gelesen habe. Tja, das kommt davon, wenn man meint, man müsse sich als Beschützerin der angeblich Entrechteten aufspielen und den falschen Leuten ans Bein pinkelt. Selbst schuld.

SHK Kuhlmann:
Sie haben sich also damals nicht mit Frau Hannemann und ihrem Anliegen solidarisch gefühlt?

Herr Radler:
Gott bewahre, nein! Ich war doch nicht bescheuert! Es war doch jedem von uns klar, dass diese Geschichte für die Hannemann kein gutes Ende nehmen würde. Wenn ich mich recht erinnere gab es für sie ja auch kaum Verständnis oder Unterstützung innerhalb des Kollegenkreises. Aber das ist doch auch völlig normal so. Wer will denn schon als Außenseiter da rumlaufen und von den Kollegen gemieden oder gar gemobbt werden?
Klar gab´s auch mal den einen oder anderen, der zwischendurch mal während der Kaffeepause Gedanken äußerte wie "Ist das alles wirklich so ganz richtig, was wir hier machen?". Aber das hat sich dann immer schnell wieder von alleine gelegt bei denen.
Außerdem war die große Mehrheit der Bevölkerung, also die öffentliche Meinung sag´ ich mal jetzt, bis vor ein paar Monaten ja voll und ganz für die Sanktionspraxis. Vielen davon waren wir sogar noch viel zu lasch, ja viel zu human. Sollten wir uns also damals außer gegen unseren Arbeitgeber auch noch gegen die Masse der Bevölkerung stellen? So dämlich kann ja wohl niemand sein, oder? Das eigene Hemd ist einem nun mal näher als der fremde Rock oder wie das heißt.

SHK Kuhlmann:
Herr Radler, wir wären dann jetzt am Ende unserer Befragung angelangt. Ich erkläre Ihnen hiermit Ihre vorläufige Festnahme wegen des dringenden Tatverdachts von mehrhundertfachen Grundrechtsverletzungen und Nötigungen sowie fahrlässiger Tötung in 11 Fällen. Herr Kruse, führen Sie Herrn Radler bitte in seine Zelle.

Herr Radler (springt auf, schreit):
Was? Das ist doch die reinste Willkür hier! Ich habe doch nichts Unrechtes getan!

SOK Wilke:
Das wird dann zu gegebener Zeit das für Ihren Fall zuständige Gericht entscheiden.

Herr Radler (wütend):
Gericht? Was heißt her Gericht? Ihr alle hier gehört vors Gericht, aber doch nicht unbescholtene Bürger!

POM Kruse (schiebt Herrn Radler Richtung Tür):
Herr Radler, machen Sie kein Theater und kommen Sie jetzt bitte mit.

Herr Radler (von der Tür her rufend):
Ich habe als anständiger und ehrlicher deutscher Staatsbürger doch nur meine Pflicht getan! Ist das neuerdings jetzt strafbar bei uns oder was?
(vom Flur herüberschallend): Das ist ein Skandal! Ich bin hier das Opfer und nicht der Täter! Wo sind wir hier eigentlich? In Deutschland? Oder in Hinter...(Rest nicht mehr zu verstehen).

Ende der Befragung: 11:12 Uhr

F.d.R.d.A.
gez.: Wilke, SOK

 


1 Kommentar:

  1. Ein schöner Text, vielen Dank dafür ... allerdings wird er wohl leider noch für eine sehr lange Zeit, wenn nicht gar für immer, "Science Fiction" bleiben. Als nächstes steht ja erst einmal eine Verschärfung des Hartz-Terrors an, die die neoliberale Bande gerade vorbereitet, und wir dürfen sicher sein, dass dies nicht die letzte Daumenschraube sein wird, mit der diese verkommenen Gesellen die Bevölkerung terrorisieren werden.

    Trotzdem ist das ein wunderbar ausgearbeiteter Text, der weite Verbreitung finden sollte! Hut ab - und danke! :-)

    Liebe Grüße!

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